Praxis für Physiotherapie Monika Gummelt

Heilpraktikerin für Physiotherapie

Information zur Terminvergabe,
Wartezeiten und Abrechnung.


Selbstverständlich können Sie in unserer Praxis
mit und ohne Rezept Behandlungen wahrnehmen.

ärztliche Verordnung ( Kassen-Rezept )
Bitte beachten Sie, dass bei Kassenrezepten die zuständige Krankenkasse
auf die Einhaltung der Fristen und Termine achtet.
Dies bedeutet, dass Heilmittelverordnungen nur eine Gültigkeit von 14 Tagen besitzen
und danach ungültig sind!
Sie müssen folglich den ersten Termin innerhalb 14 Tagen wahrnehmen.

Zuzahlung
Kassenrezepte sind in der Regel zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung richtet sich nach dem Rezeptwert und wird mit 10 % des Rezeptwert zzgl. 10,00 € Verordnungsgebühr berechnet.
Wir möchten Sie bitten die Zuzahlung spätestens beim dritten Termin in bar zubegleichen.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so legen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis vor Behandlungsbeginn vor damit wir diesen bei der Abrechnung berücksichtigen können.

Privat-Rezept
Bei Privat-Rezepten schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung und Sie erhalten nach Abschluss der Behandlung von uns eine Rechnung. Bitte Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattung unserer Leistungen, denn diese richtet sich nach dem von Ihnen gwählten Tarif.
Unsere Rechnungslegung erfolgt unabhängig davon, ob Ihnen die Rechnung ganz, nicht oder nur teilweise von Ihrer Krankenkasse erstattet wird.
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 8 Tagen.

Terminvergabe/Terminverhinderung
Damit wir Sie erfolgreich behandeln können müssen wir uns vorbereiten und auch die entsprechende Zeit einplanen. Des Weiteren sind wir bestrebt unnötige Wartezeiten zu vermeiden und vergeben deshalb feste Behandlungstermine.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so bitten wir Sie uns mindestens 24 Stunden vorher dies mitzuteilen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, das wir Ihnen nicht abgesagte bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Behandlungstermine nicht neu vergeben können und gemäß Abrechnungslinie der Krankenkasse Privat in Rechnung stellen müsen.

Abrechnung
Bei gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen wir die Abrechnung mit der zuständigen Kasse für Sie. Dies erfolgt nach den aktuellen Vergütungsvereinbarungen.
Privatbehandlungen sind gemäß Honorarvereinbarung am Ende der Behandlung in bar zu begleichen.

Bei Fragen zur Abrechnung Ihrer Behandlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!